In der Pension zu arbeiten ist unter bestimmten Bedingungen möglich. Bestimmte Regelungen sollten dabei beachtet werden.
SALZBURG. Wer in der Pension weiter arbeiten möchte, um etwas dazu zu verdienen, der muss sich an bestimmte Regelungen halten. Momentan beträgt das Regelpensionsalter bei Männern 65 Jahre, bei Frauen wird es seit Jänner 2024 stufenweise an jenes der Männer angepasst.
Arbeiten in der Pension
Wer die Pension im Regelpensionsalter antrat, darf im Jahr 2024 bis zu 518,44 € brutto monatlich durch eine Arbeitsbeschäftigung dazuverdienen. Wer jedoch mehr dazuverdient, als die Geringfügigkeitsgrenze erlaubt, für den entfällt die gesamte Pension für das jeweilige Monat. Pensionisten, die frühzeitig ihre Pension begonnen haben, wie es zum Beispiel bei der Korridorpension oder dem Frühstarterbonus der Fall ist, dürfen nur geringfügig dazuverdienen, ansonsten würden sie ihre Pension verlieren.
Steuerliche Bedingungen
Wenn Sie in einem Arbeitsverhältnis stehen und eine Pension beziehen, dann wird der gesamte Lohn versteuert. Bei der jährlichen Steuerberechnung werden alle Einkommensquellen, wie Löhne, Gehälter und die Pension zusammengerechnet und die Sozialversicherungsbeiträge abgezogen. Das Urlaubs- und Weihnachtsgeld ist von der Berechnung ausgenommen.
Jahreseinkommen
Für 2024 gilt, dass bis zu einem Jahreseinkommen von 13.981 Euro keine Steuernachzahlung notwendig ist. Im Vergleich zu 2023 ist die Grenze des Jahreseinkommens höher angesetzt worden – 2023 lag sie bei 12.756 Euro. Bei einer Überschreitung des Jahreseinkommens von 13.981 Euro kommt es zu einer Steuernachforderung.
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