Halle (Saale)/Magdeburg. – Spätestens bei der Heirat zieht das Paar in eine gemeinsame Wohnung. Das ist der richtige Zeitpunkt, so die Huk-Coburg in einer Mitteilung, um über die Hausratversicherung nachzudenken. Oft hätten beide Accomplice eine Police. Gebraucht werde aber nur eine. In der Regel lasse sich einer der beiden Verträge vorzeitig beenden. Überversicherung und zu hohe Beiträge könnten so vermieden werden.
Kündigung der Hausratversicherung: Policen überprüfen
Vor der Kündigung stehe die Frage: Welche Police passt am besten zu den individuellen Lebensumständen. Bei der Entscheidungsfindung hilft demnach ein Blick in die Versicherungsbedingungen. Gerade beim Zusammenziehen gehöre die Summe auf den Prüfstand, mit der der Hausrat versichert ist. Reicht sie im Schadenfall für den gemeinsamen Hausstand?
Inventarlisten könnten bei der individuellen Berechnung helfen – oder eine Police mit generellem Unterversicherungsschutz. Bei Letzterer werde ein fixer Betrag professional Quadratmeter mit dem Versicherer vereinbart.
Auch non-public Haftpflichtversicherung sollte gecheckt werden
Doppelversicherung könne auch in der privaten Haftpflichtversicherung ein Thema sein. Bringen beide Accomplice eine Police mit, sei eine überflüssig. Der Accomplice des Versicherungsnehmers sei automatisch mitversichert.
Ähnlich sieht es den Angaben nach in der Rechtsschutzversicherung aus. Hier werde bei vorzeitiger Kündigung immer der Vertrag mit dem umfassenderen Versicherungsschutz weitergeführt. Biete eine Police lediglich Verkehrsrechtsschutz, während im Vertrag des Ehepartners noch zusätzliche Risiken wie Privat- und Berufsrechtsschutz versichert sind, bleibe letzterer bestehen.
Bei gleichwertigem Versicherungsschutz entscheide die Vertragsdauer. Der Vertrag mit der kürzeren Laufzeit kann beendet werden.