Steueranwalt und Smartsteuer-CEO Stefan Heine erklärt, wie Startups dank des neuen Gesetzes jetzt richtig viel Geld sparen können
Vergangenen Freitag stimmte nun auch der Bundesrat dem Wachstumschancengesetz zu – nach langen Debatten und der Arbeit eines Vermittlungsausschusses. Denn als der Bundestag dem Entwurf bereits im November 2023 zugestimmt hatte, stoppten die Länder das Gesetz zunächst. Ihre Sorge: Kommt den Staat viel zu teuer! Es geht tatsächlich um viel Geld: Steuerentlastungen und Bürokratieabbau, die durch die neuen Gesetze ermöglicht werden, sollen Unternehmen mehr als drei Milliarden Euro sparen – die dem Staat in Folge fehlen.
Warum macht die Regierung das? Um der Wirtschaft dringend nötigen Schwung zu geben. Finanzminister Christian Lindner (FDP) hatte quick 50 steuerpolitische Maßnahmen vorgeschlagen, die Firmen aller Branchen, Startups selbstredend eingeschlossen, in der Konjunkturflaute entlasten sollen. Zentral dabei sind Prämien für Klimaschutz-Investitionen, eine bessere Anrechenbarkeit von Verlusten bei der Steuererklärung und die Abschaffung bürokratischer Hürden, die Zeit und Geld kosten.
Was jetzt verabschiedet wurde, ist eine abgespeckte Model des ursprünglichen Gesetzes. Und es kann an die Umsetzung gehen, für Unternehmen und Selbstständige. Stefan Heine ist CEO von Smartsteuer und gelernter Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht. Hier erklärt er, was Startups jetzt wissen müssen, um von den Steuererleichterungen auch wirklich zu profitieren.
Die gute Nachricht: Tatsächlich bietet das Gesetz auch für Startups einige beachtenswerte Impulse, besonders bei der Einkommens- und Körperschaftssteuer.
1. Befristete Wiedereinführung der degressiven Absetzung für Abnutzung (AfA)
Ein Satz-Ungetüm, aber mit Gewicht für Startups: Dass es eine befristete Wiedereinführung der degressiven Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens gibt, erlaubt Startups, ihre Investitionen in Ausrüstung und Technologie schneller abzuschreiben. Konkret bedeutet dies, dass die Anschaffungs- oder Herstellungskosten für nach dem 31.03.2024 und vor dem 01.01.2025 erworbene oder hergestellte Wirtschaftsgüter degressiv abgeschrieben werden können. Für Startups ist die Maßnahme related, um Liquidität zu bewahren. Denn mit der Abschreibung kann es eine steuerliche Bemessungsgrundlage in den ersten Jahren nach einer Investition reduzieren.
2. Erhöhung der Sonderabschreibung auf bis zu 40 Prozent
Steuerliche Vorteile für Startups bietet die Anhebung der Sonderabschreibung auf bis zu 40 Prozent der Investitionskosten für kleine und mittlere Unternehmen. Gründer:innen können so ihre Investitionen in das Anlagevermögen effektiver gestalten. Und natürlich möchte das Gesetz erreichen, dass so mehr in neue Technologien und Ausrüstungen investiert wird.
3. Erweiterter Verlustvortrag
Bis zu einem Sockelbetrag von einer Million Euro, beziehungsweise zwei Millionen Euro bei Ehegatten/Lebenspartnerschaften, ist der Verlustvortrag für jedes Verlustvortragsjahr unbeschränkt möglich. Für alles, was den Sockelbetrag überschreitet, gilt durch das Wachstumschancengesetz der erweiterte Verlustvortrag von 70 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte des Verlustvortragsjahres. Das ist eine entscheidende Anpassung für Startups. Denn: Gerade in den Anfangsjahren operieren Gründer:innen mit Verlusten. Das neue Gesetz ermöglicht es, einen größeren Teil dieser Verluste mit zukünftigen Gewinnen zu verrechnen, was die steuerliche Final in profitableren Zeiten erheblich mindert.
4. Choice zur Körperschaftsbesteuerung
Startups, die als Personengesellschaften organisiert sind, können nun wählen, ob sie als Körperschaft besteuert werden möchten. Diese Flexibilität eröffnet strategische Planungsmöglichkeiten. Besonders in Bezug auf Investitionen und das Anziehen von Kapital gibt es nun mehr Handlungsmöglichkeiten, da die Körperschaftsbesteuerung in bestimmten Konstellationen steuerliche Vorteile bieten kann.
5. Erhöhung des Freibetrags für Geschenke
Geschenke erhalten die Freundschaft, auch bei Geschäftspartner:innen. Die Erhöhung des Freibetrags für Geschäftsgeschenke von 35 EUR auf 50 EUR ist intestine für alle, die ihr Netzwerk gerne pflegen.
6. Sonderregelung für Elektrofahrzeuge
Die 1-Prozent-Regelung für die personal Nutzung von betrieblichen Elektrofahrzeugen wird günstiger gestaltet: Mit der Anhebung des Bruttolistenpreises von 60.000 auf 70.000 Euro, bis zu dem die Vergünstigungen gelten, wird der Einsatz von Elektrofahrzeugen auch in Startups attraktiver. Beträgt der Bruttolistenpreis nicht mehr als 70.000 Euro, ist bei der privaten Nutzung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs nur ein Viertel Prozent des Bruttolistenpreises anzusetzen (statt 1 Prozent). Die Regelung gilt für E-Autos, die nach dem 31.12.2023 angeschafft werden.
7. Obligatorische Verwendung der e-Rechnung
Keine direkte Steueränderung, aber dennoch sehr related: Die elektronische Rechnungsstellung wird zum neuen Regular. Damit wird der digitale Dokumentenverkehr unterstützt und der Papieraufwand reduziert.
Das Wachstumschancengesetz hatte ursprünglich weitreichende Entlastungen vorgesehen, die auch für Startups related gewesen wären (alle Änderungen durch den Vermittlungsausschuss und was nun gilt, ist übersichtlich bei haufe.de aufgeschlüsselt). Dennoch ist auch das abgespeckte Gesetz ein Schritt in eine startup- und wirtschaftsfördernde Richtung.