Wer schwerbehindert ist, hat es im Job mitunter nicht leicht. Sie können aber verschiedene Leistungen der Rentenversicherung in Anspruch nehmen.
Mehr als sieben Millionen Menschen in Deutschland sind schwerbehindert. Damit sie Nachteile im Beruf möglichst ausgleichen können, unterstützt sie die gesetzliche Rentenversicherung mit verschiedenen Leistungen.
Hierauf weist die Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin hin. Ein Überblick über die verschiedenen Möglichkeiten der Unterstützung:
Mit medizinischen und beruflichen Rehabilitationsleistungen der Rentenversicherung soll verhindert werden, dass eine Behinderung oder Krankheit zur dauerhaften Erwerbsminderung führt. Ob sie im Einzelfall helfen können, prüft die Rentenversicherung auf Antrag.
Wer wegen einer Behinderung oder Krankheit nur noch stundenweise oder gar nicht mehr arbeiten kann, hat möglicherweise Anspruch auf Rente wegen Erwerbsminderung. Diese kann – abhängig vom Grad der Erwerbsminderung – als teilweise oder volle Erwerbsminderungsrente gezahlt werden. Dabei gilt:
Auch eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen nach einer Mindestversicherungszeit von 35 Jahren ist eine Possibility. Sie ermöglicht es, bereits vor Erreichen der Regelaltersgrenze ohne Abschläge in Rente gehen zu können.
Die Altersgrenze für die abschlagsfreie Inanspruchnahme dieser Rente wird für die Geburtsjahrgänge ab 1952 stufenweise von 63 auf 65 Jahre angehoben. Wer beispielweise 1961 geboren wurde, kann erst mit 64 Jahren und sechs Monaten abschlagsfrei in Rente gehen (mehr dazu hier). Wer Abschläge in Kauf nimmt, kann sie auch früher erhalten.